Kapitallebensversicherung

12. September 2011

Der große Themenbereich der Lebensversicherungen trennt sich grundsätzlich in die Risiko- und die Kapitallebensversicherung. Während die Risikolebensversicherung – wie ihr Name schon sagt – ausschließlich das Risiko eines Todesfalls absichert, umfasst die Kapitallebensversicherung sowohl die Risikoabsicherung als auch die Kapitalbildung.

Die Kapitallebensversicherung unterteilt sich in den Risikoanteil und den kapitalbildenden Anteil der Versicherung. Tritt der Todesfall der versicherten Person innerhalb der Laufzeit der Versicherung ein, gelangt eine entsprechend vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung. In diesem Fall gelangt die bezugsberechtigte Person in den Besitz der zur Auszahlung gelangenden Versicherungssumme.

Bei dieser Versicherungsart wird auch von einer kapitalbildenden Lebensversicherung gesprochen. Diese Versicherung kann für verschiedene Zwecke genutzt werden. Sowohl die Absicherung eines Kredites als auch die Absicherung der Hinterbliebenen kann mit dieser Lebensversicherung gewährleistet werden. Aber auch als Altersversorgung kann die kapitalbildende Lebensversicherung sich sehr gut eignen. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Versicherungssumme den Bedürfnissen angepasst ist und mit der Versicherungssumme Einkommensausfälle zuverlässig ausgleichen kann.

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